Langzeit-Reisekrankenversicherung | Ein sehr wichtiges Thema !

Langzeit Reisekrankenversicherung der HanseMerkur

Bevor es ins Ausland geht sollte man sich auf jeden Fall Gedanken über eine Krankenversicherung machen !!!

Muss man im Ausland einen Artz aufsuchen und hat keine Versicherung die die Kosten im Nachhinen übernimmt kann es ganz schön kostspielig werden.

Wird man sich für maximal 6-8 Wochen außerhalb von Deutschland befinden kann man eine normale Auslandsreise-Krankenversicherungen abschließen. Auslandsreise-Krankenversicherungen gibt es schon ab 7,50 € und gilt meist für ein Jahr.

Wird man sicher aber länger als 8 Wochen außerhalb Deutschlands sein braucht man auf jeden Fall eine Langzeit- Auslandsreisekrankenversicherung. Und man muss diese auch unbedingt vor antritt der Reise noch in Deutschland abschließen

Während meiner privaten Reisen musste ich zum Glück nie einen Artz aufsuchen.


Versicherungsschutz im Ausland mit unserer Langzeit-Reiseversicherung für das ganze Jahr



Verbraucherschützer raten in jedem Fall dazu, sich für Auslandsreisen mit einer gesonderten Krankenversicherung abzusichern. Arztbesuche und vor allem Krankenhausaufenthalte im Urlaub können für den Reisenden sonst teuer werden. „Die Krankenkasse kommt außerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, nie für Behandlungen und Medikamente auf“, schreibt „Finanztest“. Auch innerhalb Europas würden nicht alle Auslagen voll erstattet.

Verbraucherschützer raten in jedem Fall, sich für Krankheitskosten auf Reisen im Ausland abzusichern. Arztbesuche und vor allem Krankenhausaufenthalte im Urlaub können den Reisenden sonst einige tausend Euro kosten.

Dabei muss eine Auslands­reise-Kranken­versicherung immer vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Kleinere Behand­lungen im Ausland bezahlen Versicherte zunächst selbst. Das Geld gibt es von der Versicherung zurück. Auf den Rechnungen sollten Name, Angaben über Diagnose, Therapie und Arznei­mittel stehen. Im Zweifeln sollte mit dem Versicherer geklärt werden, was auf den Belegen stehen muss – bei Zahnbe­hand­lungen zum Beispiel die genaue Bezeichnung der behandelten Zähne. Einige Versicherer verlangen eine Über­setzung der Belege in die deutsche Sprache. Die Kosten dafür trägt der Kunde oder – je nach Tarif – der Versicherer.

Tipp: Im Gegensatz zu Kassenmitgliedern besitzen die meisten Privatpatienten automatisch einen Auslandsschutz. Je nach Ausgestaltung kann es aber auch hier zu gefährlichen Deckungslücken kommen. „Einige Spartarife schließen zum Beispiel die Kostenerstattung für einen eventuell nötigen Rücktransport nach Deutschland aus“, warnt Expertin Henkel. Schwierigkeiten kann es auch geben, wenn der weltweite Gesundheitsschutz zeitlich befristet ist. „Meist können die Versicherten zwar gegen einen geringen Aufpreis die Leistungen ihrer Gesellschaft optimieren“, so Henkel. Ein genauer Check der Versicherungsbedingungen vor Antritt der Reise sollte aber auch für die Kunden von Allianz und Co. obligatorisch sein.

Stiftung Warentest Auslandsreise-Krankenversicherungen

 

 

 

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